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Die Bioresonanztherapie ist eine alternative Heilmethode, die sich auf die natürlichen Prozesse und Schwingungen des Organismus und seiner Umgebung bezieht. Wer mit den alleinigen Behandlungen der Schulmedizin unzufrieden ist oder sich aufgrund ausbleibender Erfolge im Stich gelassen fühlt, für den kann die Bioresonanztherapie einen ganzheitlichen Lösungsansatz bieten.
Die Bioresonanztherapie wird im deutschsprachigen Raum immer bekannter, unter anderem bei der unterstützenden Behandlung von Allergien, Depressionen, Stoffwechselstörungen und vielen weiteren Erkrankungen. Auch wenn die Bioresonanz als alternativmedizinisches Verfahren bisher nicht von der Schulmedizin anerkannt ist, zeugen zahlreiche Erfahrungsberichte von Patienten, Heilpraktikern und naturheilkundlichen Ärzten von der positiven Wirkung dieser ganzheitlichen Analyse- und Regilierungsform. Ob die Möglichkeit besteht, die Kosten der Bioresonanztherapie von der Krankenkasse übernehmen zu lassen, hängt von den länderspezifischen Konditionen der Versicherungen ab.
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Aufgrund der unterschiedlichen Struktur der Gesundheitssysteme in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine einheitlichen Vorgaben zur Kostenerstattung. Hinzu kommt, dass die Regelungen der Krankenkassen auch innerhalb eines Landes sehr verschieden sein können. Wir empfehlen daher, sich vor Abschluss einer Versicherung ausführlich über deren Leistungsumfang beraten zu lassen und insbesondere vor Behandlungsbeginn nach einer Kostenübernahme für die Bioresonanztherapie zu fragen.
Die Bioresonanzmethode gehört ebenso wie z. B. die Homöopathie, die Akupunktur und andere Verfahren der besonderen Therapierichtungen in den Bereich der Alternativmedizin und ist nicht wissenschaftlich anerkannt. Deshalb fällt sie allgemein in den Bereich, der durch freiwillige private Versicherungsleistungen abzudecken ist.
Die Kosten für eine Bioresonanztherapie werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) derzeit nicht übernommen.
Deshalb ist eine private Krankenversicherung (PKV) oder eine private Zusatzversicherung notwendig, um die Option der Kostenerstattung für die Bioresonanztherapie wahrnehmen zu können. Achten Sie bei der Wahl der Versicherung und Kasse darauf, ob die Bioresonanztherapie mit abgedeckt ist. Dies ist in der Regel der Fall bei Zusatzversicherungen, die sich auf die im Hufelandverzeichnis (Gebührenordnung für Naturheilverfahren) genannten Therapieformen berufen, zu denen auch die Bioresonanztherapie gehört. Andere Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren oder Heilpraktikerversicherungen übernehmen die Kosten der Bioresonanztherapie mangels wissenschaftlicher Anerkennung nicht.
Gesetzliche Krankenkassen in Österreich übernehmen die Kosten für eine Bioresonanztherapie nicht. Da es keine private (ganzheitliche) Krankenversicherung gibt, ist eine private Zusatzversicherung die beste Wahl. Je nach Versicherungsanstalt und Tarif werden bis zu 80% der Kosten für eine Bioresonanztherapie übernommen – die genauen Konditionen für die Abdeckung alternativer Heilmethoden sollten vorab mit der Versicherung abgeklärt werden.
Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz übernimmt die Kosten für die Bioresonanztherapie standardmäßig nicht. Obwohl einige alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder die Akupunktur als Teil der traditionellen chinesischen Therapie in der Versicherung inkludiert sind, ist das bei der Bioresonanztherapie noch nicht der Fall. Dafür übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Kosten, wenn eine private Zusatzversicherung für komplementäre oder alternative Medizin abgeschlossen wurde. Bioresonanz ist anerkannt von der ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin), bei der sich ausgebildete Heilpraktiker, Ärzte und Therapeuten registrieren lassen können.
Bevor Ihre Patienten einen Vertrag für eine private Versicherung als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse unterzeichnen, sollten sie sich genau informieren, ob die gewünschten Regulierungen auch inbegriffen sind. Die Namen der verschiedenen Versicherungspakete können hier teilweise irreführend sein: Zum Beispiel muss eine sogenannte Heilpraktikerversicherung nicht zwingend auch die Kostenübernahme für Bioresonanz abdecken. Wenn Ihre Patienten bereits vor dem Abschluss der Versicherung wissen, dass sie eine Bioresonanztherapie in Anspruch nehmen möchten, sollten Ihre Patienten ihren Versicherungsberater am besten direkt darauf ansprechen.
Wichtig ist, dass die Zusatzversicherung für die Bioresonanztherapie rechtzeitig vor der Testung und dem Beginn der Regulation abgeschlossen wird, denn der Versicherungsschutz gilt nur für Fälle, die während des bestehenden Vertrags bekannt werden. Das heißt: Bevor ein Arzt oder Therapeut konsultiert wird, um die Beschwerden zu untersuchen, muss die Zusatzversicherung bereits unterzeichnet sein, damit bei der späteren Abrechnung keine Probleme auftreten.
Die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist abhängig davon, welche Beschwerden beim betroffenen Patienten vorliegen. Ist die Bioresonanz als Verfahren geeignet, die Erkrankung begleitend zu regulieren, dann liegt eine medizinische Notwendigkeit vor und die (anteilige) Kostenerstattung durch die Krankenkasse sollte bei passendem Versicherungsschutz problemlos möglich sein.
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Geschrieben von: Karlheinz Sauer, Heilpraktiker
Karlheinz Sauer ist ausgebildeter Heilpraktiker und Psychologischer Berater. Zusammen mit seiner Frau Birgit Sauer beschäftigt er sich seit 1995 intensiv u.a. mit den Themen Bioresonanz, NLP (Neurolinguistisches Programmieren), Kinesiologie und Farbtherapie. 2007 entwickelten sie zusammen mit Heinz Röslmeier das Bioresonanzgerät „Bioresonanz 3000“. Karlheinz Sauer ist Experte für Bioresonanztherapie und vermittelt sein Wissen seit Jahren in zahlreichen Schulungen, Seminaren, Workshops und Fortbildungen.